Kinder - Jugendliche - Erwachsene

Privatpraxis für Kinder- ubd Jugendlichenpsychotherapie, Psychotherapie (Heilpraktikerin), Musiktherapie

Ablauf & Kosten  

Ablauf einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Zum Beginn einer möglichen Behandlung vereinbaren wir ein Erstgespräch, an dem sowohl das Kind oder der/die Jugendliche als auch mindestens ein Elternteil teilnehmen. Gemeinsam sprechen wir über aktuelle Belastungen, die grundsätzliche Therapieindikation, über Therapieziele und alternative Behandlungsmöglichkeiten.

Es folgen vier "Probesitzungen" (Probatorik), in welchen alle Beteiligten herausfinden können, ob der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung vorstellbar ist. Ich mache mir als Therapeutin ein möglichst umfassendes Bild von der aktuellen Lebensbelastung sowie lebensgeschichtlichen Aspekten. Dabei kommen auch Tests zum Einsatz. Am Ende der Diagnostik findet ein ausführliches gemeinsames Gespräch statt, in welchem die Ergebnisse (Diagnosen, Testergebnisse, Therapieplan, voraussichtliche Dauer) besprochen werden und entschieden wird, ob ein Behandlungsvertrag zustande kommt.

Nach der Beantragung und Bewilligung der Therapie bei der Krankenkasse beginnt die Therapie. Die Therapiesitzungen finden i. d. R. einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Behandlungsdauer ist abhängig vom Krankheitsbild und der Schwere der Symptomatik.

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



Kostenübernahme durch 
Private Krankenversicherungen und Beihilfe 
Die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lj.) wird grundsätzlich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) von privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Bei Soldaten oder Bundespolizisten übernimmt die Heilfürsorge die Therapiekosten. In den meisten Fällen werden die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen ohne vorherige Genehmigung übernommen.

Die Kostenübernahme der dann folgenden Psychotherapie ist immer auch abhängig von den individuellen Versicherungsverträgen. Setzen Sie sich - am besten vor dem Erstgespräch - mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung. Ihr zuständiger Sachbearbeiter kann Ihnen genau sagen, auf welchen Leistungsumfang ihr Kind Anspruch hat und welche formalen Abläufe eingehalten werden müssen. Lassen Sie sich gerne bereits entsprechende Unterlagen zur Therapiebeantragung zusenden.

 

Selbstzahler

Es ist möglich, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zu übernehmen.


Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung 
(nach HeilprG)
Im Rahmen meiner Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene an. Ich rechne die Sitzungen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. In einem ersten Gesprächstermin können wir individuell über Behandlungsfrequenz und Dauer entscheiden und diese auch im Verlauf anpassen. Die Therapiesitzungen dauern i. d. R. 50 Minuten.

Erfragen Sie am besten im Vorfeld, ob der Versicherungsvertrag bei ihrer privaten Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen abdeckt. Anderenfalls kann die Therapie auf Wunsch natürlich auch als Selbstzahlerleistung erbracht werden.